Ausbildungsberufsbild:
| Gegenstand der Berufsausbildung sind
mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Das ausbildende Gericht
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen Büroorganisatorische Abläufe Arbeitsorganisation Informationsverarbeitung
Kosten- und Entschädigungsrecht Fallbezogene Rechtsanwendungen in Zivilsachen
Fallbezogene Rechtsanwendung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Fallbezogene Rechtsanwendung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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